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   BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03   

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BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,32715)
BPatG, Entscheidung vom 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,32715)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 32 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,32715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    So kann ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 626 - IMS; EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) - MARCA / ADIDAS).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Damit ist eine Verwechslungsgefahr gegeben, weil das Publikum zwar nicht der Gefahr unmittelbarer Verwechslungen erliegt, aber durch gedankliche Verbindung die angegriffene Marke auf Grund der Übereinstimmung in einem wesensgleichen Bestandteil dem Inhaber der Widerspruchsmarke zuordnet und selbst bei Erkennen der gegebenen Unterschiede der Zeichen deswegen wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern annimmt (vgl. BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE, m.w.N.; GRUR 1997, 311, 313 - YELLOW PHONE; GRUR 2000, 608 - ARD1; EuGH GRUR 1994, 286, 287 - QUATTRO/QUADRA).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    So kann ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 626 - IMS; EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) - MARCA / ADIDAS).
  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Damit ist eine Verwechslungsgefahr gegeben, weil das Publikum zwar nicht der Gefahr unmittelbarer Verwechslungen erliegt, aber durch gedankliche Verbindung die angegriffene Marke auf Grund der Übereinstimmung in einem wesensgleichen Bestandteil dem Inhaber der Widerspruchsmarke zuordnet und selbst bei Erkennen der gegebenen Unterschiede der Zeichen deswegen wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern annimmt (vgl. BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE, m.w.N.; GRUR 1997, 311, 313 - YELLOW PHONE; GRUR 2000, 608 - ARD1; EuGH GRUR 1994, 286, 287 - QUATTRO/QUADRA).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Damit ist eine Verwechslungsgefahr gegeben, weil das Publikum zwar nicht der Gefahr unmittelbarer Verwechslungen erliegt, aber durch gedankliche Verbindung die angegriffene Marke auf Grund der Übereinstimmung in einem wesensgleichen Bestandteil dem Inhaber der Widerspruchsmarke zuordnet und selbst bei Erkennen der gegebenen Unterschiede der Zeichen deswegen wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern annimmt (vgl. BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE, m.w.N.; GRUR 1997, 311, 313 - YELLOW PHONE; GRUR 2000, 608 - ARD1; EuGH GRUR 1994, 286, 287 - QUATTRO/QUADRA).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88

    "MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Damit ist eine Verwechslungsgefahr gegeben, weil das Publikum zwar nicht der Gefahr unmittelbarer Verwechslungen erliegt, aber durch gedankliche Verbindung die angegriffene Marke auf Grund der Übereinstimmung in einem wesensgleichen Bestandteil dem Inhaber der Widerspruchsmarke zuordnet und selbst bei Erkennen der gegebenen Unterschiede der Zeichen deswegen wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern annimmt (vgl. BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE, m.w.N.; GRUR 1997, 311, 313 - YELLOW PHONE; GRUR 2000, 608 - ARD1; EuGH GRUR 1994, 286, 287 - QUATTRO/QUADRA).
  • BPatG, 09.08.2004 - 30 W (pat) 160/02
    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Dies reicht vorliegend als Nachweis in Bezug auf die Dienstleistung sportliche Aktivitäten aus - auch im Hinblick auf das Comite International Olympique, weil vorliegend - anders als in der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 9. August 2004, Az: 30 W (pat) 160/02 - OLYMPIC VIEW / OLYMPIC GAMES zur Warenproduktion und zu Dienstleistungen auf einem anderen Sektor - ein Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen gegeben ist.
  • OLG Hamburg, 09.01.1997 - 3 U 113/96
    Auszug aus BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
    Ein Zeichen könne Verkehrsgeltung auch durch die Stärke eines seiner Bestandteile erhalten (vgl. OLG Hamburg GRUR 1997, 375 - CRUNCHIPS / RAN CHIPS).
  • BPatG, 17.01.2020 - 27 W (pat) 115/16
    (c) Eine abweichende Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 21/11 zu der angegriffenen Wort-/Bildmarke "Hip Hop Olympics" und 32 W (pat) 255/03 zu der angegriffenen Wortmarke "Nitrolympics", in denen jeweils eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen angenommen wurde und die Widersprüche aus olympischen Bezeichnungen und die anschließenden Beschwerden Erfolg hatten.
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